Verhältnisse vom 16.08.2018
Monte-Rosa-Hütte SAC (2882m): Monte Rosahütte ab Rotenboden
Nach erfolgreicher Überschreitung von Castor, Lisskamm und Dufourspitze erreichten wir etwas hungrig um 18:40 die Monte Rosa Hütte wo wir nicht willkommen waren und abgewiesen wurden (-> Siehe unten, Besonderes).
Zustieg/Abstieg Monte Rosa Hütte: Abenteuerlich! Der Gornergletscher ist weiter stark am zurückgehen und man balanciert durch eine schuttbedeckte Eislandschaft mit vielen unterspülten Löchern, dünnen Eisplatten und diversen Bergschründen. Nach unserer Runde via Lisskamm und Dufour war der Abstieg von der Monte Rosa Hütte fast der heikelste teil.
Zustieg/Abstieg Monte Rosa Hütte: Abenteuerlich! Der Gornergletscher ist weiter stark am zurückgehen und man balanciert durch eine schuttbedeckte Eislandschaft mit vielen unterspülten Löchern, dünnen Eisplatten und diversen Bergschründen. Nach unserer Runde via Lisskamm und Dufour war der Abstieg von der Monte Rosa Hütte fast der heikelste teil.
Bedingungen am Gletscher: Werden sicher nicht besser.
Freundlichkeit an der Hütte: Absoluter Tiefpunkt. Kann nur besser werden.
Glücklich über unsere erfolgreiche Überschreitung von Castor-Lisskamm-Dufourspitze ab Ayas-Hütte erreichten wir um 18:40 gut gelaunt die Monte Rosa Hütte in der Hoffnung vielleicht noch etwas zu essen zu bekommen. Gebucht hatten wir nicht, da wir sowieso geplant hatten, weiter Richtung Tal abzusteigen. Neben der Hütte lud eine Slackline zum balancieren ein, so dass ich nicht widerstehen konnte, die letzten Meter zur Hütte auf der Slackline zurückzulegen. Just kam der Hüttenwart Junior aus der Tür geschossen: wenn wir noch etwas zu essen wollten, sollen wir bitte nicht herumtrödeln sondern bitte sofort an der Rezeption erscheinen! Gesagt, getan. Jedoch als wir unseren Wunsch äusserten nur ein Abendessen zu erhalten, aber keine Übernachtung und Frühstück (da wir noch weiter wollten) wurde uns mitgeteilt, dass wir in diesem Falle bitte gleich verschwinden könnten.
Nachdem wir erklärten, dass wir ggf. beabsichtigen zu biwakieren wurde uns mitgeteilt, dass dies verboten sei und wir die letzte Bahn ins Tal nicht mehr erreichen könnten. So wurden wir zunächst an der Rezeption stehen gelassen. Eine kurze Smartphone-Recherche unsererseits konnte leider nicht klären, wie denn nun tatsächlich die Gesetzeslage bzgl. biwackieren ist.
Dank bester Laune nach erfolgreicher Tour nahmen wir uns die Freiheit unsere Tour bis ins Tal fortzusetzen und verzichteten gerne auf das Abendessen an der Hütte. Just, als wir uns auf den Weiterweg machen wollten, ruft uns die Hüttenwirtin auf Englisch "No! No biwack! I call the police!" hinterher. Wir hätten sehr gerne noch die Gesetzeslage abgeklärt, jedoch wurde unserem Wunsch die Polizei zu rufen dann doch nicht nachgegangen. So verliessen wir um 19 Uhr die bisher immer sehr nette Monte Rosa Hütte Richtung Tal. Übrigens ist der Fussweg ins Tal sehr schön und empfehlenswert.
Zurück zu Hause machte ich mich dann an die tiefere Recherche: Die SAC-Brochüre "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen mit Rücksicht auf Natur und Umwelt" stellt fest: "Die rechtliche Lage in der Schweiz ist nicht einheitlich(...) Je nach Kanton oder Gemeinde können jedoch Einschränkungen gelten. In den folgenden Schutzgebieten ist freies Campieren ausdrücklich verboten: Nationalpark, Jagdbanngebiet, (...)" etc. "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch – wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." - Entsprechend SAC dürften wir also mit rücksichtsvollem Abstand zur Hütte biwakieren.
Zwar schreibt die Gemeine Zermatt im Verkehrsreglement, Art. 37: "Das freie Zelten und Campieren ist untersagt", jedoch wird dies in Art. 2 "Geltungsbereich" beschränkt: "Dieses Reglement findet auf das Gebiet der Gemeinde Zermatt Anwendung, namentlich auf die öffentlichen Strassen und Wege." - biwakieren wird nicht erwähnt und befindet sich wohl in der Grauzone. Die Website der Monte-Rosa Hütte äußert sich nicht, im Abstieg ins Tal kommt man aber am Rotenboden an einem Schild vorbei welches das Zelten zwischen Rotenboden und Monte Rosa Hütte untersagt. Jagdbanngebiet oder ähnliche Schutzzonen sind um die Monte Rosa-Hütte nicht ausgewiesen (unterhalb Riffelberg jedoch schon!).
Ein Blick auf die Website der Hörnlihütte zeigt in roten Lettern: "Wildes campieren und biwakieren ist *aus Naturschutzgründen* verboten." - "Im ganzen Gebiet rund um's Matterhorn oberhalb 2880 M.ü.M ist wildes campieren und biwakieren strikte [SIC] verboten. Zuwiderhandelnde werden mit Bussen von bis zu CHF 5000.- durch die Gemeinde Zermatt gebüsst."
Schliesst sich die Monte Rosa Hütte in dieses Gebiet (rund ums Matterhorn) mit ein? Das Argument "Naturschutz" ist reine Heuchlerei wenn man die von Bulldozern und Baggern zerstörte Landschaft rund um das klein Matterhorn betrachtet. Hier ist wohl der Ertrag einer neuen Seilbahn wichtiger als der Naturschutz.
Die Sache ist damit leider noch nicht vollständig geklärt, meines Wissens nach verdienen die Hütten aber hauptsächlich am Essen und nicht an den Übernachtungen, womit ich mir eine positivere Reaktion seitens der Monte Rosa Hütte erwartet hätte. Das nachvollziehbare Argument der menschlichen Hinterlassenschaften gilt hier ebenfalls nicht, da wir ja gerne auf der Hütte ein Abendessen und damit eine Toilettenbenutzung bezahlt hätten. Dies wurde uns aber verweigert und wir wurden um 19 Uhr am Abend auf 2882 m weggeschickt.
Gerne freue ich mich über gesetzlich nachvollziehbare Rückmeldungen. Trotzdem war die Tour schön! Ebenfalls vielen Dank an die super Hüttenteams der Gandegghütte und der Ayas-Hütte. Insbesondere vielen Dank für den Genepi und Enzian an den Hüttenwart der Ayas-Hütte!
[Edit, 23.08.2018]
Wir haben folgende Anfrage an die Gemeinde Zermatt geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
durch eine entsprechende Aussage eines Hüttenwirts verunsichert bitte ich um Information, inwiefern auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt ein allgemeines Biwakierverbot gilt. Die Regelungen zum Campieren, etc. sind mir bekannt, mir geht es speziell um das Biwakieren im Hochgebirge, beispielsweise, um den Zustieg zu einer sonst nicht sinnvoll erreichbaren Route zu verkürzen.
Unter Biwakieren verstehe ich dabei eine behelfsmäßige Übernachtung ohne Zelt. Das dabei keine Spuren hinterlassen werden, ist für mich selbstverständlich, ebenso, dass dies nicht im Umfeld eine Hütte, o.ä. stattfindet. Bekannt ist mir ein lokales Biwakierverbot um die Hörnlihütte. Danke für eine Rückmeldung, ob es eine allgemeine Regelung dazu gibt."
Antwort, Gemeinde Zermatt:
"Danke für Ihre Anfrage. In Zermatt gilt ein Campierverbot. Dieses ist in einem örtlichen Reglement (in Deutschland - Satzung) festgelegt. Dieses Verbot hat Gesetzesqualität. Die Schweizer Rechtsprechung unterscheidet nicht "Campieren" oder "Biwakieren". Das persönliche Verständnis der Differenzierung entspricht nicht der effektiven Tätigkeit - es bleibt eine Übernachtung im Freien.
Der Einwohnergemeinde Zermatt als Grundeigentümer will klare Verhältnisse. Der Belastungen unserer sensiblen Bergregion sind genug. Es kann jede Route in unserer Bergwelt von einer Berghütte aus begangen werden; auch wenn dies ein früherer Aufbruch mit sich bringt. - Einzig das Notbiwak am Berg ist erlaubt.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen,
Bernhard Arnold, Leiter Abteilung Sicherheit, Postfach 345, 3920 Zermatt, bernhard.arnold@zermatt.net, sicherheit@zermatt.ch"
[Edit: 12.10.2018] !!! Die Monte Rosa Hütte sucht einen neuen Hüttenwart!!! Eine neue Chance und Hoffnung auf dass bald wieder Bergsteiger willkommen geheissen werden. Auf, das sich das Image der Monte Rosa Hütte wieder dem hervorragenden Image der meisten SAC Hütten angleicht.
Nachdem wir erklärten, dass wir ggf. beabsichtigen zu biwakieren wurde uns mitgeteilt, dass dies verboten sei und wir die letzte Bahn ins Tal nicht mehr erreichen könnten. So wurden wir zunächst an der Rezeption stehen gelassen. Eine kurze Smartphone-Recherche unsererseits konnte leider nicht klären, wie denn nun tatsächlich die Gesetzeslage bzgl. biwackieren ist.
Dank bester Laune nach erfolgreicher Tour nahmen wir uns die Freiheit unsere Tour bis ins Tal fortzusetzen und verzichteten gerne auf das Abendessen an der Hütte. Just, als wir uns auf den Weiterweg machen wollten, ruft uns die Hüttenwirtin auf Englisch "No! No biwack! I call the police!" hinterher. Wir hätten sehr gerne noch die Gesetzeslage abgeklärt, jedoch wurde unserem Wunsch die Polizei zu rufen dann doch nicht nachgegangen. So verliessen wir um 19 Uhr die bisher immer sehr nette Monte Rosa Hütte Richtung Tal. Übrigens ist der Fussweg ins Tal sehr schön und empfehlenswert.
Zurück zu Hause machte ich mich dann an die tiefere Recherche: Die SAC-Brochüre "Campieren und Biwakieren in den Schweizer Bergen mit Rücksicht auf Natur und Umwelt" stellt fest: "Die rechtliche Lage in der Schweiz ist nicht einheitlich(...) Je nach Kanton oder Gemeinde können jedoch Einschränkungen gelten. In den folgenden Schutzgebieten ist freies Campieren ausdrücklich verboten: Nationalpark, Jagdbanngebiet, (...)" etc. "Ansonsten ist eine einzelne Übernachtung einer kleinen Anzahl Personen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch – wenn sie rücksichtsvoll erfolgt. Zudem ist ein Notbiwak grundsätzlich erlaubt." - Entsprechend SAC dürften wir also mit rücksichtsvollem Abstand zur Hütte biwakieren.
Zwar schreibt die Gemeine Zermatt im Verkehrsreglement, Art. 37: "Das freie Zelten und Campieren ist untersagt", jedoch wird dies in Art. 2 "Geltungsbereich" beschränkt: "Dieses Reglement findet auf das Gebiet der Gemeinde Zermatt Anwendung, namentlich auf die öffentlichen Strassen und Wege." - biwakieren wird nicht erwähnt und befindet sich wohl in der Grauzone. Die Website der Monte-Rosa Hütte äußert sich nicht, im Abstieg ins Tal kommt man aber am Rotenboden an einem Schild vorbei welches das Zelten zwischen Rotenboden und Monte Rosa Hütte untersagt. Jagdbanngebiet oder ähnliche Schutzzonen sind um die Monte Rosa-Hütte nicht ausgewiesen (unterhalb Riffelberg jedoch schon!).
Ein Blick auf die Website der Hörnlihütte zeigt in roten Lettern: "Wildes campieren und biwakieren ist *aus Naturschutzgründen* verboten." - "Im ganzen Gebiet rund um's Matterhorn oberhalb 2880 M.ü.M ist wildes campieren und biwakieren strikte [SIC] verboten. Zuwiderhandelnde werden mit Bussen von bis zu CHF 5000.- durch die Gemeinde Zermatt gebüsst."
Schliesst sich die Monte Rosa Hütte in dieses Gebiet (rund ums Matterhorn) mit ein? Das Argument "Naturschutz" ist reine Heuchlerei wenn man die von Bulldozern und Baggern zerstörte Landschaft rund um das klein Matterhorn betrachtet. Hier ist wohl der Ertrag einer neuen Seilbahn wichtiger als der Naturschutz.
Die Sache ist damit leider noch nicht vollständig geklärt, meines Wissens nach verdienen die Hütten aber hauptsächlich am Essen und nicht an den Übernachtungen, womit ich mir eine positivere Reaktion seitens der Monte Rosa Hütte erwartet hätte. Das nachvollziehbare Argument der menschlichen Hinterlassenschaften gilt hier ebenfalls nicht, da wir ja gerne auf der Hütte ein Abendessen und damit eine Toilettenbenutzung bezahlt hätten. Dies wurde uns aber verweigert und wir wurden um 19 Uhr am Abend auf 2882 m weggeschickt.
Gerne freue ich mich über gesetzlich nachvollziehbare Rückmeldungen. Trotzdem war die Tour schön! Ebenfalls vielen Dank an die super Hüttenteams der Gandegghütte und der Ayas-Hütte. Insbesondere vielen Dank für den Genepi und Enzian an den Hüttenwart der Ayas-Hütte!
[Edit, 23.08.2018]
Wir haben folgende Anfrage an die Gemeinde Zermatt geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
durch eine entsprechende Aussage eines Hüttenwirts verunsichert bitte ich um Information, inwiefern auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt ein allgemeines Biwakierverbot gilt. Die Regelungen zum Campieren, etc. sind mir bekannt, mir geht es speziell um das Biwakieren im Hochgebirge, beispielsweise, um den Zustieg zu einer sonst nicht sinnvoll erreichbaren Route zu verkürzen.
Unter Biwakieren verstehe ich dabei eine behelfsmäßige Übernachtung ohne Zelt. Das dabei keine Spuren hinterlassen werden, ist für mich selbstverständlich, ebenso, dass dies nicht im Umfeld eine Hütte, o.ä. stattfindet. Bekannt ist mir ein lokales Biwakierverbot um die Hörnlihütte. Danke für eine Rückmeldung, ob es eine allgemeine Regelung dazu gibt."
Antwort, Gemeinde Zermatt:
"Danke für Ihre Anfrage. In Zermatt gilt ein Campierverbot. Dieses ist in einem örtlichen Reglement (in Deutschland - Satzung) festgelegt. Dieses Verbot hat Gesetzesqualität. Die Schweizer Rechtsprechung unterscheidet nicht "Campieren" oder "Biwakieren". Das persönliche Verständnis der Differenzierung entspricht nicht der effektiven Tätigkeit - es bleibt eine Übernachtung im Freien.
Der Einwohnergemeinde Zermatt als Grundeigentümer will klare Verhältnisse. Der Belastungen unserer sensiblen Bergregion sind genug. Es kann jede Route in unserer Bergwelt von einer Berghütte aus begangen werden; auch wenn dies ein früherer Aufbruch mit sich bringt. - Einzig das Notbiwak am Berg ist erlaubt.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen,
Bernhard Arnold, Leiter Abteilung Sicherheit, Postfach 345, 3920 Zermatt, bernhard.arnold@zermatt.net, sicherheit@zermatt.ch"
[Edit: 12.10.2018] !!! Die Monte Rosa Hütte sucht einen neuen Hüttenwart!!! Eine neue Chance und Hoffnung auf dass bald wieder Bergsteiger willkommen geheissen werden. Auf, das sich das Image der Monte Rosa Hütte wieder dem hervorragenden Image der meisten SAC Hütten angleicht.
Letzte Änderung: 12.10.2018, 17:56Aufrufe: 4000 mal angezeigt